KFZ Schaden Online melden
Ein Unfall ist schnell geschehen. Dabei gibt es zahlreiche Arten, wie Sie in einen Unfall verschuldet oder unverschuldet verwickelt werden können. Bei einem unverschuldeten Unfall kommt die gegnerische Haftpflichtversicherung für Ihre Kosten auf. Diese sind z.B.
- Unfall durch die Beteiligung mit einem weiteren KFZ (z.B. Parkrempler, Vorfahrtsmissachtung, Spurwechsel, Auffahrschäden, falsche Ladungssicherung usw.)
- Unfall durch die Beteiligung mit einem Fahrrad oder E-Scooter
- Sonstiger unverschuldeter Unfall (Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Darunter fallen z.B. Kratzer und Dellen durch Fremdverschulden, Schäden durch Tiere außer Wild, Straßenschilder/Baustellenschilder, Zäune und vieles mehr)
Sie haben somit das Recht einen Gutachter für die Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen. Die Gutachterkosten müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt werden.